Mietwagen Bulgarien

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Autovermietung Bulgarien

Mietwagen Bulgarien
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Allgemeine Bedingungen

1. Mindestmietdauer: 24 Stunden /Ein Anmiettag basiert auf einen Zeitramen von 24 Stunden ab Beginn der Anmietung/. Bei Verspaetung von ueber 3 Stunden wird ein zusaetzlicher Tag berechnet, wenn der Vermieter im Voraus nicht benachrichtigt wird. Bei laengeren Verspaetungen werden auch die entsprechenden Behoerden informiert.

2. Alter des Fahrers: Mindesalter 23 Jahre fuer Gruppe A und B, und 25 Jahre fuer Gruppen C, D, E, F, L und G.

3. Fuehrerschein: Der Mieter / Fahrer / muss mindenstens seit 2 /zwei/ Jahren im Besitz des Fuehrerscheins sein. Es ist streng verboten das Abtreten des Mietwagens an Dritte und besteht kein Erstattungsanspruch auf die Kaution. Beim Vertragsunterschreiben ist es ueblich einen Ausweis vorzuweisen.

4. Zusaetzlicher Fahrer: Fuer jeden zustzlichen Fahrer eine Gebuehr von 10 EUR berechnet, ausgenommen Familienmitglieder.

5. Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt beim Mietsvertragsabschluss zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Autovermieter in bar oder in Form einer Kreditkarte.

6. Ort der Fahrzeuguebernahme/Uebergabe: Dieses Extra ist moeglich, aber muss im Moment der Uebernahme oder bei der Reservierung bestimmt werden.

7. Einwegmieten des Wagens: Generell moeglich, muss zum Zeitpunkt der Reservierung vereinbart werden.

8. Uebernahme/Uebergabe des Mietwagens: Die Fahrzeuguebergabe ist innerhalb der Oeffnungszeiten auf dem Territorium von Burgas, Flughafen Burgas und Sonnenstrand kostenlos.

9. Preisberechnung: inklusive Technische Wartung, Haftpflichtversicherung und Vollkaskoschutz.

10. Versicherung: Vollkaskoschutz, Haftpflichtversicherung, Insassenversicherung sind in den Preisen eingeschlossen.

11. Flughafensteuer: 10,-Euro.

12. Tanken: Der Mietwagen wird vollgetankt uebergeben und sollte dem entsprechend wieder vollgetankt zurueckgebracht werden, da sonst vor Ort eine Nachbelastung von 2.20 Euro pro Liter stattfindet.

13. Verpflichtungen des Mieters: Der Mieter traegt die Verantwortung fuer alle Schaeden durch Selbstverschuldete Unfalle oder Beschaedigungen, die durch Haftpflichtversicherung und Vollkaskoschutz nicht bedeckt werden. Im Falle eines Autounfalls oder -diebstahls muessen gleich die Polizei oder Verkehrspolizei benachrichtigt werden,um ein Protokoll zu verlangen, in dem Ursachen, Schaeden und der Autozustand beschreiben werden. Der Mieter ist verantwortlich fuer Schaeden,die durch Nachlaessigkeit verursacht werden und nicht von den Bedingungen der Kasko abgedeckt sind. Bei Teilediebstahl und Volldiebstahl, sowie bei Unfaellen mit Personnen und Blechschaeden ist in jedem Falle die Polizei zu rufen und ein Unfallprotokol anzufertigen.

14. Zusatz: Kindersitz , Winterketten = 10.- Euro;
GPS Navigationsgeraet = 5.- Euro/pro Tag!

15. Kaution: Ohne Kaution.


TS TRAVEL wuenscht Ihnen angenehme Fahrt!